Home Link
A / A   


Sollte das Einkommen zur Deckung der Kosten nicht ausreichen, so kann eine Übernahme der Restkosten durch den Sozialhilfeträger beantragt werden. Im Falle einer Kostenübernahme verbleiben dem Hilfeempfänger 20% des eigenen Einkommens und die Sonderzahlungen als Taschengeld. Die Restkosten werden vom Sozialhilfeträger direkt mit der Einrichtung verrechnet.